Wenn Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden möchten, können Sie hier direkt die entsprechenden Formulare herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben mit den übrigen Unterlagen an die Bugenhagenschule senden (Kontakte).
Bitte fügen Sie die folgenden Unterlagen der Anmeldung bei:
Schulanfänger*innen an unserer Grundschule:
Lichtbild, Kopie der Geburtsurkunde, Meldebestätigung, bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf: möglichst aktuelle Arztberichte (Kopie)
Schulanfänger*innen Schule mit besonderem Förderbedarf:
Lichtbild, Kopie der Geburtsurkunde, Meldebestätigung, Kopien von aussagekräftigen Arztberichten (möglichst aktuell)
Neuanmeldungen für Seiteneinsteiger*innen unserer Grund- und Stadtteilschule und der Schule mit sonderpädagogischen Förderbedarf:
Lichtbild, Kopie der Geburtsurkunde, Meldebestätigung, Zeugniskopien ab der 3. Klasse, Grundschulempfehlung, bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf: möglichst aktuelle Arztberichte
Gymnasiale Oberstufe:
Eine Anmeldung sollte bitte möglichst frühzeitig für den Einstieg im Sommer erfolgen. Wichtige Informationen zur Anmeldung an der gymnasialen Oberstufe finden Sie hier. Über eine mögliche Aufnahme kann erst entschieden werden, wenn alle Unterlagen vorliegen.
Hinweise zum laufenden Schuljahr für Seiteneinstiegsmöglichkeiten:
Gerne können Sie Ihr Kind während des Schuljahres anmelden. Nicht immer haben wir dann sofort einen Platz frei. Wir nehmen Ihr Kind dann gerne auf die Warteliste und setzen uns mit Ihnen in Verbindung, sollte ein Platz frei werden. Bitte füllen Sie ein entsprechendes Anmeldeformular aus und lassen Sie uns dieses zukommen. Wir bestätigen Ihnen den Eingang der Anmeldung und benachrichtigen Sie umgehend, wenn wir einen freien Schulplatz für Ihr Kind in Aussicht stellen können.
Kosten
Schulen in freier Trägerschaft haben grundsätzlich zwei verschiedene Einnahmequellen: die staatliche Finanzhilfe und das Schulgeld der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Die Finanzhilfe bemisst sich an der Höhe der Kosten, die Schüler*innen an einer öffentlichen Schule verursachen. Von diesem Betrag erhalten wir von der Freien und Hansestadt Hamburg allerdings nur 85%, den sog. Schüler*innen-Kostensatz. Da wir unser pädagogisch sehr anspruchsvolles Konzept nicht auf Grundlage dieser beschnittenen Finanzierung anbieten können, sind wir als freie Schule zusätzlich auf das Schulgeld angewiesen.
Schulgeld:
- Schule für Kinder mit besonderem Förderbedarf: 84,-EUR/Monat
- Vorschule (Jg. 0), Vormittag: 54,- EUR/Monat
- ganzer Tag: 124,- EUR/Monat
- Grundschule (Jg.1-4): 174,- EUR/Monat
- Unter- und Mittelstufe (Jg.5-10): 144,- EUR/Monat
- Gymnasiale Oberstufe (Jg. 11-13): 144,- EUR/Monat
Die Schulen orientieren sich bei der Auswahl der Schüler*innen und Schüler*innen nicht an den Besitzverhältnissen der Eltern. Unter bestimmten Umständen gewähren wir Ihnen eine Ermäßigung des Schulgeldes. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll direkt an die Mitarbeiterinnen des Schulbüros.
Die Frist für die Stellung eines Ermäßigungsantrags des betreffenden Schuljahres ist der 31.5. des vorangegangen Schuljahres. Bitte beachten Sie, dass wir Anträge nach dieser Frist nicht mehr entgegen nehmen können, vorbehaltlich unterjähriger Sonderfälle.
Wenn zeitgleich 3 Geschwister die Schule besuchen, kann für das jüngste Geschwisterkind ein Schulgelderlass beantragt werden. Dasselbe gilt auch für weitere zeitgleich beschulte Kinder. Die Geschwisterermäßigung wird ebenfalls auf Antrag mit Frist zum 31.5. des vorangegangenen Schuljahres festgesetzt.
Bitte rechnen Sie immer zu Beginn eines neuen Schuljahres mit einer leichten Anpassung des Schulgeldes.